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Werberecht News März

Ein Service der Kanzlei Schotthöfer & Steiner

Von Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt, München

1. BGH: Markennamen auf Verpackungen
  • Wird ein Produkt nämlich mit einem Markennamen in der Europäischen Union ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht, ist das Markenrecht erschöpft
  • Dritten kann die Verwendung der Marke nicht mehr untersagt werden.

Der Inhaber eines Onlineshops vertrieb Parfüms und Kosmetikprodukte bekannter Marken, ohne deren Vertragshändler zu sein. Auf den Kartons, in denen er die Produkte an die Parfümerieläden schickte, waren einige der Markennamen aufgedruckt, darunter die Marke Davidoff. Der Markeninhaber war nicht damit einverstanden und klagte wegen Verletzung seiner Markenrechte auf Unterlassung. Der BGH entschied, dass die Markenrechte am Produkt Davidoff erschöpft seien. Werde ein Produkt nämlich mit einem Markennamen in der Europäischen Union ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht, sei das Markenrecht erschöpft und die Verwendung der Marke könne Dritten nicht mehr untersagt werden.

BGH vom 28.6.2018; Az. I ZR 221/16
K&R 2019, S. 122

2. BGH: Kunstwerk an Gebäude
  • Die Vernichtung eines Werkes ist Beeinträchtigung gem. § 14 UrhG
  • Ob diese Vernichtung zulässig ist, ist zwischen den Interessen des Urhebers und des Eigentümers abzuwägen.

Wenn Kunstwerke sich z.B. an einer Mauer oder einem Gebäude befinden, stellt sich die Frage, ob die Mauer oder das Gebäude abgerissen werden darf, wenn sich an ihnen ein Kunstwerk befindet. In dem der Entscheidung des BGH zu Grunde liegenden Fall hatten zwei Künstler Räume im Keller eines Hauses gestaltet mit Farben, die unter Schwarzlicht leuchteten, einen Brunnen – und einer Sterneninstallation. Nach § 14 Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat ein Künstler das Recht, sich gegen die Beeinträchtigungen seines Werkes zur Wehr zu setzen. Der BGH hat dazu festgestellt, dass die Vernichtung eines Werkes als eine derartige Beeinträchtigung anzusehen sei. Bei der Entscheidung, ob diese Vernichtung zulässig ist, sei sorgfältig zwischen den Interessen des Urhebers und denjenigen des Eigentümers abzuwägen.

BGH vom 21.2.2019; Az. I ZR 15/18

3. OLG Hamm: Keine 8.000 € Schadenersatz für Sekundenvideo
  • (Gepäck)-Kontrolleur verlangt 8.000 €, weil er unerlaubt gefilmt worden war
  • OLG Hamm lehnt ab, da keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung

Ein Reisender nahm eine Gepäckkontrolle auf Video auf und stellte die Aufnahme ins Netz. Der Kontrolleur wehrte sich dagegen, verlangte Unterlassung und Schadenersatz in Höhe von 8.000 €, weil er unerlaubt gefilmt worden sei. Das OLG Hamm wies diese Klage ab. Die Aufnahme habe ca. 2 Sekunden gedauert, den Kontrolleur nicht der Lächerlichkeit preisgegeben. Sie habe öffentlich stattgefunden, in einem zumindest für Besitzer einer Bordkarte öffentlich zugänglichen Bereich und stelle keine schwerwiegende, die Persönlichkeit des Kontrolleurs beeinträchtigende Verletzung dar, auch wenn dieser der Aufnahme nicht zugestimmt hatte.

OLG Hamm vom 22.11.2018; Az. 4 U 140/17
K&R 2019, S. 130

4. OGH (Österreich): Einwilligung in Datennutzung muss freiwillig sein
  • Koppelung der Einwilligung mit der Verarbeitung vertragsunabhängiger, personenbezogener Daten mit einem Vertragsschluss unzulässig
  • Einwilligender muss mit der Nutzung von Daten einverstanden sein, die zur Durchführung des Vertrages nicht notwendig sind
  • Klausel ist demnach unwirksam.

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich mit einer Frage beschäftigt, die soweit ersichtlich noch nicht Gegenstand eines deutschen Verfahrens war. Es ging darum, ob die Koppelung der Einwilligung mit der Verarbeitung vertragsunabhängiger, personenbezogener Daten mit einem Vertragsschluss zulässig ist, mit anderen Worten, dass ein Kunde nur dann etwas erwerben kann, wenn er seine gesamten Daten dem Verkäufer zur Nutzung überlässt.

Dabei unterscheidet der OGH in solche Daten, die zur Durchführung des Vertrages notwendig sind und in solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Eine Einwilligung, bei der der Einwilligende auch mit der Nutzung von Daten einverstanden sein muss, die zur Durchführung des Vertrages nicht notwendig sind, ist demnach unwirksam.

OGH vom 31.8.2018; Az. 6 Ob 140/18
K&R 2019, S. 141

5. LG München I: Keine Sondergebühr für eine PayPal – Zahlung
  • Sondergebühr bei Zahlung per Pay Pal unzulässig
  • Klausel nicht nur unwirksam, sondern kann mit wettbewerbsrechtlichen Schritten verfolgt werden

Ein Busunternehmen verlangte von seinen Kunden eine Sondergebühr, wenn diese die Reise per Pay Pal bezahlten. Das LG München I entschied, dass es unzulässig sei, diese Sondergebühr zu verlangen. Diese Klausel sei nicht nur unwirksam, sondern könne auch von Konkurrenten oder einem Verbraucherverein mit wettbewerbsrechtlichen Schritten verfolgt werden. Die Klausel verstoße gegen § 270 a BGB, wonach es verboten ist, ein zusätzliches Entgelt bei Zahlung durch ein System wie Pay Pal zu verlangen.

LG München I vom 13.12.2018, Az. 17 HKO 7439/18
WRP 2019, S. 399

 

6. Gesetzgebung: Neues Verpackungsgesetz seit 01.01.2019
  • Am 1. Januar 2019 ist eine neue Fassung des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten.

Am 1. Januar 2019 ist eine neue Fassung des Verpackungsgesetzes (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) in Kraft getreten. Das Gesetz erfasst auch über das Internet vertriebene Waren, also sogenannte Online-Shops. Verstöße gegen dieses Gesetz können auf der Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt und gegebenenfalls auch mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgt werden.

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