Ausgabe Juni 2009

Ein Service von Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt, München

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1. BGH fragt EuGH: Ist Verwendung einer fremden Marke als key word bei google Markenverletzung?

  • Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Verwendung fremder Marken als Schlüsselwort bei google eine " markenmäßige Benutzung " und damit eine Markenverletzung darstellt
  • Einige deutsche Gerichte sehen darin eine Verletzung der Marke, andere nicht.

2. BGH: Jeder Verstoß zählt

  • " Fortsetzungszusammenhang " bedeutet, dass man sich bei einem Verstoß darauf berufen kann, dass z. B. der Auftrag zur Schaltung einer (wettbewerbswidrigen) Zeitungsanzeige in mehreren Medien zum gleichen Zeitpunkt(wettbewerbswidrigen) als ein und nicht als drei Verstöße zählt
  • - Diesen Gedanken des " Fortsetzungszusammenhanges " hat der Bundesgerichtshof aufgegeben.

3. OLG München: " Bundesdruckerei " unzulässig, wenn Bund nicht Mehrheitsaktionär

  • Die Bezeichnung " Bundesdruckerei " ohne eine Beteiligung des Bundes ist irreführend

4. OLG Köln: Auch gerichtlicher Leitsatz kann urheberrechtlich geschützt sein

  • Der Leitsatz eines Urteiles kann nur mit Zustimmung des Verfassers, also des Richters, veröffentlicht werden

5. OLG Köln: Testwerbung muss nachprüfbar sein

  • Das OLG Köln beanstandete vergleichende Werbung als unzulässig, weil die Quelle nicht angegeben war

6. OLG Bamberg: Schaufenster muss wirksam verklebt werden

  • Ein Schaufenster mit verbotener Werbung muss so abgeklebt werden, dass die untersagte Werbung nicht erkennbar ist und die Abdeckung auch nicht entfernt werden kann

7. LG Hamburg: Vollmacht in Fotokopie für Abmahnung reicht

  • Für die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes durch einen Anwalt genügt eine auf ihn lautende Vollmacht in Fotokopie

8. LG Potsdam: Hauseigentümer kann sich u.U. gegen Verwendung von Fotos seines Hauses wehren

  • Können Fotografien eines privaten Gebäudes nur nach dessen Betreten angefertigt werden, kann der Eigentümer den Zutritt verbieten oder nur unter Bedingungen erlauben.
  • Werden die Aufnahmen von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und ohne Betreten des Grundstücks gefertigt, kann der Eigentümer weder gegen die Aufnahmen noch gegen deren Verbreitung etwas unternehmen

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1. BGH fragt EuGH: Ist Verwendung einer fremden Marke als key word bei google Markenverletzung?
Die Verwendung fremder Marken als Schlüsselwort bei google, um User auf die eigene Website zu führen, ist ein beliebtes Werbemittel geworden. Ob die Verwendung eines durch eine Marke geschützten fremden Begriffes eine " markenmäßige Benutzung " und damit eine Markenverletzung darstellt, wird in der deutschen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. .

Der Bundesgerichtshof, der diese Frage im Falle eines Vertriebs von Erotikartikeln zu klären hatte, legte sie dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Erotikvertrieb den durch eine Marke geschützten Begriff »bananababy« als "«adword« bei google eingegeben, sodass eine Anzeige dieser Firma auf dem Bildschirm erschien, wenn ein User diesen Begriff eingegeben hatte. Darüber befand sich der Hinweis " Anzeige ".

BGH vom 221. 2009 ; I ZR 125/07
K&R 2009, S. 200 260

2. BGH: Jeder Verstoß zählt
Bis vor einiger Zeit galt im Wettbewerbsrecht das Institut des " Fortsetzungszusammen –
hangs ". Das bedeutete, dass man sich bei einem Verstoß gegen ein gerichtliches Verbot gegen eine bestimmte Werbeaussage darauf berufen konnte, dass z. B. der Auftrag zur Schaltung einer Zeitungsanzeige zum gleichen Zeitpunkt in drei unterschiedlichen Zeitungen als ein und nicht als drei Verstöße angesehen werden konnte.

Diesen Gedanken des " Fortsetzungszusammenhanges " hat der Bundesgerichtshof
aufgegeben und dies mit dieser Entscheidung noch einmal bestätigt.

Im vorliegenden Fall war einem Unternehmen der Unterhaltungselektronik durch Urteil im Januar 2005 untersagt worden, eine bestimmte Werbung mit einer Preisempfehlung noch einmal zu schalten. Für den Fall eines Verstoßes war ein Ordnungsgeld angedroht. Dennoch erschien eine Anzeige dieses verurteilten Unternehmen in der beanstandeten Form im März 2005 und im Juli 2005. Für beide Verstöße setzte ein Gericht jeweils ein Ordnungsgeld fest.

Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde dagegen als unbegründet ab. Hätte man noch den Gedanken des Fortsetzungszusammenhanges anwenden können, wäre unter Umständen nur ein Ordnungsgeld fällig geworden.

BGH vom 18.Dezember 2008, Az. I ZB 32/06
WRP 2009, S. 637

3. OLG München: " Bundesdruckerei " unzulässig, wenn Bund nicht Mehrheitsaktionär
Eine früher zum Bundesvermögen gehörende Druckerei war Mitte der 90er Jahre
privatisiert und in der Rechtsform einer selbstständigen GmbH fortgeführt worden. Die Bezeichnung » Bundesdruckerei " dagegen wurde beibehalten.

Das Gericht ging davon aus, dass die Bezeichnung " Bundesdruckerei " ohne eine Beteiligung des Bundes irreführend ist. Die angesprochenen Verkehrskreise würden von einem Unter -nehmen mit dieser Bezeichnung erwarten, dass dieses - wegen der Beteiligung des Bundes - besonders krisen- und insolvenz fest sei.

OLG München vom 19.6.2008 ; Az. 29 U 5133/03
Fundstelle: eigene

4. OLG Köln: Auch gerichtlicher Leitsatz kann urheberrechtlich geschützt sein
Auf der Website einer Anwaltskanzlei war der Leitsatz eines Urteiles veröffentlicht und kommentiert worden. Der Leitsatz umfasste zwei Punkte und insgesamt ca. 10 Zeilen. Das OLG Köln hatte nun zu prüfen, ob für die Veröffentlichung des Leitsatzes die Zustimmung des Verfassers, also des Richters, erforderlich gewesen wäre. Dies wiederum wäre dann der Fall, wenn es sich bei dem Leitsatz um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handeln würde.

Die Richter hielten fest, dass es für die Beantwortung der Frage auf die " Schöpfungshöhe " der Leitsätze ankomme. Während die Richter in der Erstinstanz die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erkennen konnten, wurde sie von dem Senat bejaht.

OLG Köln vom 28.8.2008 ; Az. 6 W 110/08
GRUR - RR 2009, S. 164

5. OLG Köln: Testwerbung muss nachprüfbar sein
In einem Fernsehspot war für einen Kosmetikartikel damit geworben worden, dass ein unabhängiges Labor die Wirkung einiger der teuersten Prestigecremes getestet und die beworbene Creme alle übertroffen habe.

Das OLG Köln beanstandete diese Werbung als unzulässig wegen vergleichender Werbung. Zwar sei vergleichende Werbung mittlerweile grundsätzlich erlaubt, doch dürfe nur nachprüfbare Eigenschaften verglichen werden. Dem Verbraucher hätte deswegen eine Stelle genannt werden müssen, bei der er die Grunddaten des Vergleiches hätte in Erfahrung können. Ein Hinweis auf einer Internetseite, auf der diese Informationen zur Verfügung standen, hätte hierfür gereicht.

OLG Köln vom 6.2.2009; 6 W 5/09
GRUR - RR 2009, 181

6. OLG Bamberg: Schaufenster muss wirksam verklebt werden
Wurde die Werbung in einem Schaufenster durch ein rechtskräftiges Urteil als unzulässig untersagt, so ist das verurteilten Unternehmen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Werbung nicht mehr sichtbar ist. Wird sie lediglich überklebt, so ist der Unternehmer dafür verantwortlich, wenn die Beklebung abgerissen wird und die Werbung wieder zu sehen ist. .

OLG Bamberg vom 23.2.2009 ; Az. 3 W 36/09
WRP 2009, S. 760

7. LG Hamburg: Vollmacht in Fotokopie für Abmahnung reicht
Wird einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes von einem Anwalt eine auf ihn lautende Vollmacht nur in Fotokopie beigefügt, so reicht dies aus. Der Zweck der Abmahnung, den Verletzer auf den Verstoß und eine mögliche Klage hinzuweisen und einen Rechtsstreit u. U. zu vermeiden, wird auch durch eine derartige Abmahnung erfüllt.

LG Hamburg vom 29. 4 2008; Az. 312 O 913/07
GRUR - RR 2009, S. 199

8. LG Potsdam: Hauseigentümer kann sich gegen Verwendung von Fotos seines Hauses wehren
Aus einem Bildportal konnte man gegen Entgelt Fotografien von Bildagenturen herunterladen. Dazu zählten auch über 1000 Aufnahmen von Gebäuden und Gartenanlagen eines historischen Parkes, die ohne Nachfrage angefertigt worden waren.. An den Eingangstüren zum Park befanden sich Hinweisschilder, dass Foto -, Film - und Fernsehaufnahmen zu gewerblichen Zwecken der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürften.

Das Landgericht Potsdam untersagte nun die Verbreitung der Aufnahmen. Das sei das Recht eines Eigentümers, mit der Sache nach Belieben zu verfahren, auch dieses gewerblich zu werden. Können Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes nur angefertigt werden, wenn ein dem Eigentümer des Gebäudes gehörendes Grundstück betreten wird, kann der Eigentümer den Zutritt verbieten oder unter der Bedingung erlauben, dass nicht fotografiert wird. Er kann auch zwischen privaten und gewerblichen Zwecken unterscheiden.

Allerdings kommt dem Standort, von dem aus die Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken gefertigt wurden, Kruse Bedeutung zu. Werden die Aufnahmen von einer allgemein zugänglichen Stelle aus und ohne betreten des Grundstücks gefertigt, kann der Eigentümer dagegen nichts unternehmen. Nur F Grundstück zur Anfertigung der Aufnahmen betreten wird, hatte die Möglichkeit, Aufnahmen zu verbieten und damit auch deren gewerbliche Verwertung.

LG Potsdam vom 21.11.2008 ; Az. 1 O 175/08
Fundstelle: eigene

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