Ausgabe Juli 2010

Ein Service der Kanzlei Schotthöfer&Steiner

Von Dr. Peter Schotthöfer
Rechtsanwalt, München

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1. EuGH: Bestätigung der grundsätzlich zulässigen Verwendung identischer fremder Zeichen als Adword
Der EuGH bestätigte mit dieser Entscheidung seine Auffassung, dass der Inhaber einer Marke es einem Dritten verbieten darf, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort zu verwenden, wenn aus der Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen.

EuGH vom 26.3.2010; Az. C 91/09 ( »Eis.de« – bananababy )
Kommunikation&Recht 1010, S. 397
( s.a. EuGH vom 25.3.2010; C – 278/09
K&R 2010, 318 »Bergspechte« )

2. OLG Hamm: Zwei Wochen Wartefrist nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung sachgerecht
Hat ein Gericht einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, sollte der Antragsteller den Gegner auffordern, dass dieser die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennt. Geschieht dies nicht, verliert er nach Ablauf einer gewissen Zeit alle Rechte aus dieser gerichtlichen Entscheidung.

Das OLG Hamm hat nun festgestellt, dass eine Wartefrist von zwei Wochen für diese Aufforderung nach der Zustellung einer derartigen einstweiligen Verfügung
sachgerecht ist. In diesem Fall muss der Gegner auch die Kosten für diese auf Anforderung tragen. Hat der Antragsteller diese Wartefrist nicht eingehalten, muss er damit rechnen, dass er seine Kosten und Umstände nicht erstattet bekommt.

OLG Hamm vom 19.11.2009; Az. 4 U 136/09
GRUR – RR 2010, S. 267

3. OLG München: Deutsches Gericht zuständig, wenn sich Internetauftritt bestimmungsgemäß in Deutschland auswirkt
Ein deutscher Markeninhaber wandte sich gegen den Betreiber eines Internetportals aus der Schweiz, in dessen deutschsprachigen Teil seine Marke verwendet wurde.

Das OLG München wies die Klage wegen Unzuständigkeit ab. Zwar könne eine juristische Person aus der Schweiz in Deutschland verklagt werden, wenn das schädigende Ereignis in Deutschland eingetreten sei. Dies sei aber dann nicht der Fall, wenn lediglich die entsprechende Internetseite in Deutschland abgerufen werden könne. Dass der Internetauftritt in deutscher Sprache gestaltet war, sei kein zwingender Anhaltspunkt für einen Inlandsbezug, da deutsch auch in der Schweiz gesprochen wird. Schließlich spreche auch die Angabe der Preise ausschließlich in Schweizer Franken dafür, dass sich der Aufsicht ausschließlich an schweizerische Verkehrskreise wende.

OLG München vom 8.10.2009; Aktenzeichen 29 u 2636/09
Der Rechtsberater IP Report 2010, Seite 105

4. KG Berlin: 30 000 € Streitwert bei »kaltem« Telefonanruf
Ein Telefonanruf zu Werbezwecken ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des angerufenen Verbrauchers ist nach Auffassung des KG Berlin mit einem Streitwert von 30.000 € zutreffend berechnet.

Der Streitwert sei nach freiem Ermessen vom Gericht zu schätzen. Maßgeblich dafür sei das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße. Die Art des Verstoßes, die Gefährlichkeit für die Konkurrenten oder Verbraucher, die Unternehmensverhältnisse des Verletzers (Umsatz, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Auswirkungen künftiger Verletzungshandlung in (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit) sowie die Identität der Wiederholungsgefahr seien dabei zu berücksichtigen.

Bei Zugrundelegung eines Streitwertes von 30.000 € können die Kosten des abmahnenden Rechtsanwaltes circa 1.000 € betragen. Mit den Kosten für den eigenen Anwalt kann sich dies zu einem Betrag von über 2000 € zzgl. MwSt. für eine Abmahnung wegen eines unerlaubten Telefonanrufes zu Werbezwecken gegenüber einem Verbraucher summieren.

KG Berlin vom 9. April 2010 Az. 5 W 3/10
WRP 2010, S. 789

5. OLG Oldenburg: Vertragsstrafe muss angemessen sein
In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten soll ein erneuter Verstoß dadurch verhindert werden, dass der »Übeltäter« eine Vertragsstrafe verspricht, wenn er rückfällig werden würde. Bei den Gerichten hat sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € und mehr herausgebildet. Gegen den, der eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat, dass er im Falle einer Wiederholung des Verstoßes diesen Betrag an den Konkurrenten bezahlt, können dann keine gerichtlichen Schritte mehr eingeleitet werden.

Immer wieder wird versucht, eine weitaus geringere Vertragsstrafe zu versprechen.

Das OLG Oldenburg hat festgestellt, dass eine Vertragsstrafe von 1.100 € für den Fall der Zuwiderhandlung die so genannte Wiederholungsgefahr nicht entkräftet. Die Vertragsstrafe sollte zwischen 2.500 und 10.000 € betragen, Beträge bis 2.000 € seien nicht ausreichend.

Im vorliegenden Fall sei es zudem um einen Verstoß beim Verkauf von Kraftfahrzeugen gegangen, die mehr als 40.000 € kosteten. Bei diesen Geschäften sei von einer Gewinnspanne im vierstelligen Bereich auszugehen. Eine Vertragsstrafe von 1.100 € sei dann offensichtlich unzureichend.

OLG Oldenburg vom 12.8.2009; Az. 1 W 37/09
GRUR – RR 2010, S. 252

6. OLG Köln: Kein Ideenschutz für Spiele
Ein Gewinnspiel, bei dem die Lösung der gestellten Aufgabe in bestimmte mechanische Kontrollgeräte eingegeben wird ( LÜK – Lerne Übe Kontrolliere ) ist nicht geschützt, stellte das OLG Köln in dieser Entscheidung fest.

Grundsätzlich gewährt auch das Urheberrechtsgesetz keinen Ideenschutz. Auch grundsätzliche Funktionsweisen von Kontrollgeräten zählen zum ungeschützten Bereich der Idee. Im Vorfeld vorliegenden Fall werde die Kontrollfeldfunktion mithilfe nummerierte Plättchen erreicht, die nebeneinander in einen Kasten gelegt werden. Die Lösung der gestellten Aufgabe gab dabei die Anordnung der Plättchen vor. Dreht man den Kasten um, zeigte sich auf der Rückseite der Plättchen ein Muster, das die Korrektheit der Lösung bestätigt. Dieses Konzept benutzte auch ein Konkurrent, gegen den der Hersteller des Spiels vorging.

Da es sich bei diesem Konzept nur um eine Idee und nicht um eine konkrete Gestaltung handele, sei sie nicht geschützt, meinten die Richter des OLG Köln.

OLG Köln vom 28.8.2009; 6 U 225/08
Der Rechtsberater: IP Report: 2010, S. 106

7. LG Köln: Streitwert bei nicht genehmigter Bildnutzung
Das Landgericht Köln hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Nutzung eines Lichtbildes ohne Genehmigung des Urhebers und die Verwendung auf der Webseite ging, einen Streitwert von 6.000 € zu Grunde gelegt.

LG Köln vom 13.1.2010; 28 O 688/09
CR 2010, S. 403

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